Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Hofheim

Hofheim

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Hofheim am Taunus beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Hofheim am Taunus, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Hessen

Anschrift:

Finanzamt Hofheim am Taunus
Nordring 4 - 10
65719 Hofheim
Deutschland

Telefon:

06192 960-0

Fax:

06192 960-412

Email:

Poststelle@FA-HOH.Hessen.de

Webseite:

www.Finanzamt-Hofheim-am-Taunus.de

Kinderfreibetrag Hofheim

Finanzamt Hofheim am Taunus

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Hofheim am Taunus neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo-Mi 8:00-15:30, Do 13:30-18:00, Fr 8:00-12:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Hofheim

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Hofheim am Taunus prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Hofheim nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Hofheim am Taunus kann entweder per Telefon 06192 960-0 oder per E-Mail Poststelle@FA-HOH.Hessen.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.Finanzamt-Hofheim-am-Taunus.de

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