Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Herdorf

Wohngeld Beantragen in Herdorf

Sie möchten in Herdorf Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Herdorf ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgeramt in Herdorf Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Rheinland-Pfalz

Anschrift:

Bürgeramt in Herdorf
Am Rathaus 1
57562 Herdorf
Deutschland

Telefon:

02744 9223-22

Fax:

02744 9223-60

Email:

rathaus@herdorf.de

Webseite:

herdorf.de

Wohngeldstelle - Bürgeramt in Herdorf - Rheinland-Pfalz

Wohngeld ist ein von dem Land Rheinland-Pfalz und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Herdorf

Herdorf - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Herdorf Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgeramt in Herdorf beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Herdorf selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgeramt in Herdorf kann entweder per Telefon (02744 9223-22) oder per E-Mail (rathaus@herdorf.de) kontaktiert werden. Webseite: herdorf.de



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