Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Saarlouis

Saarlouis

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Saarlouis beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Saarlouis, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Saarland

Anschrift:

Finanzamt Saarlouis
Gaswerkweg 25
66740 Saarlouis
Deutschland

Telefon:

06831 4490

Fax:

06831 449397

Email:

poststelle@fasls.saarland.de

Webseite:

www.finanzamt-saarlouis.de

Kinderfreibetrag Saarlouis

Finanzamt Saarlouis

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Saarlouis neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo., Di., Do. 07:30 - 15:30 Uhr, Mi. 07:30 - 18:00 Uhr, Fr. 07:30 - 12:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Saarlouis

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Saarlouis prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Saarlouis nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Saarlouis kann entweder per Telefon 06831 4490 oder per E-Mail poststelle@fasls.saarland.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-saarlouis.de

Andere Dienstleistungen