Kinderfreibetrag Beantragen in Saarlouis |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Saarlouis beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Saarlouis, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Saarland Anschrift: Finanzamt Saarlouis Telefon: 06831 4490 Fax: 06831 449397 Email: poststelle@fasls.saarland.de Webseite: www.finanzamt-saarlouis.de Kinderfreibetrag Saarlouis Finanzamt Saarlouis Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Saarlouis neu beantragen. Öffnungszeiten Mo., Di., Do. 07:30 - 15:30 Uhr, Mi. 07:30 - 18:00 Uhr, Fr. 07:30 - 12:00 Uhr
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