Kinderfreibetrag Beantragen in Völklingen |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Saarbrücken Am Stadtgraben - Außenst. Völklingen beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Saarbrücken Am Stadtgraben - Außenst. Völklingen, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Saarland Anschrift: Finanzamt Saarbrücken Am Stadtgraben - Außenst. Völklingen Telefon: 06898 20301 Fax: 06898 203133 Email: poststelle@fasb.saarland.de Webseite: www.finanzamt-saarbruecken.de Kinderfreibetrag Völklingen Finanzamt Saarbrücken Am Stadtgraben - Außenst. Völklingen Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Saarbrücken Am Stadtgraben - Außenst. Völklingen neu beantragen. Öffnungszeiten Mo., Di., Do. 07:30 - 15:30 Uhr, Mi. 07:30 - 18:00 Uhr, Fr. 07:30 - 12:00 Uhr
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