Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Aschendorf

Aschendorf

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Papenburg beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Papenburg, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Niedersachsen

Anschrift:

Finanzamt Papenburg
Emdener Straße 15
26871 Aschendorf
Deutschland

Telefon:

04962 503-0

Fax:

04962 503-222

Email:

Poststelle@fa-pap.niedersachsen.de

Webseite:

www.ofd.niedersachsen.de

Kinderfreibetrag Aschendorf

Finanzamt Papenburg

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Papenburg neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo., Di., Do. 8:00 - 12:30 Uhr, Mi. 8:00 - 17:00 Uhr, Fr. 8:00 - 12:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Aschendorf

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Papenburg prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Aschendorf nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Papenburg kann entweder per Telefon 04962 503-0 oder per E-Mail Poststelle@fa-pap.niedersachsen.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.ofd.niedersachsen.de

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