Kinderfreibetrag Beantragen in Aurich |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Aurich beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Aurich, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Niedersachsen Anschrift: Finanzamt Aurich Telefon: 04941 175-0 Fax: 04941 175-152 Email: Poststelle@fa-aur.niedersachsen.de Webseite: www.ofd.niedersachsen.de Kinderfreibetrag Aurich Finanzamt Aurich Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Aurich neu beantragen. Öffnungszeiten Mo. - Fr. 8:00 - 12:00 Uhr, Do. 14:00 - 17:00 Uhr
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