Kinderfreibetrag Beantragen in Bad Bentheim |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Bad Bentheim beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Bad Bentheim, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Niedersachsen Anschrift: Finanzamt Bad Bentheim Telefon: 05922 970-0 Fax: 05922 970-2000 Email: Poststelle@fa-ben.niedersachsen.de Webseite: www.ofd.niedersachsen.de Kinderfreibetrag Bad Bentheim Finanzamt Bad Bentheim Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Bad Bentheim neu beantragen. Öffnungszeiten Mo. - Fr. 9:00 - 12:00 Uhr, Do. 14:00 - 17:00 Uhr und nach Vereinbarung
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