Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Cloppenburg

Cloppenburg

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Cloppenburg beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Cloppenburg, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Niedersachsen

Anschrift:

Finanzamt Cloppenburg
Zur Basilika 1
49661 Cloppenburg
Deutschland

Telefon:

04471 887-0

Fax:

04471 887-100

Email:

Poststelle@fa-clp.niedersachsen.de

Webseite:

www.ofd.niedersachsen.de

Kinderfreibetrag Cloppenburg

Finanzamt Cloppenburg

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Cloppenburg neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo. - Fr. 8:00 - 12:00 Uhr, Di. 14:00 - 15:30 Uhr,Do. 14:00 - 17:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Cloppenburg

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Cloppenburg prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Cloppenburg nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Cloppenburg kann entweder per Telefon 04471 887-0 oder per E-Mail Poststelle@fa-clp.niedersachsen.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.ofd.niedersachsen.de

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