Kinderfreibetrag Beantragen in Cloppenburg |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Cloppenburg beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Cloppenburg, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Niedersachsen Anschrift: Finanzamt Cloppenburg Telefon: 04471 887-0 Fax: 04471 887-100 Email: Poststelle@fa-clp.niedersachsen.de Webseite: www.ofd.niedersachsen.de Kinderfreibetrag Cloppenburg Finanzamt Cloppenburg Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Cloppenburg neu beantragen. Öffnungszeiten Mo. - Fr. 8:00 - 12:00 Uhr, Di. 14:00 - 15:30 Uhr,Do. 14:00 - 17:00 Uhr
|