Kinderfreibetrag Beantragen in Emden |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Emden beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Emden, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Niedersachsen Anschrift: Finanzamt Emden Telefon: 04921 934-0 Fax: 04921 934-499 Email: Poststelle@fa-emd.niedersachsen.de Webseite: www.ofd.niedersachsen.de Kinderfreibetrag Emden Finanzamt Emden Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Emden neu beantragen. Öffnungszeiten Mo. - Fr. 8:00 - 12:00 Uhr, Do. 14:00 - 17:00 Uhr
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