Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Lingen

Lingen

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Lingen (Ems) beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Lingen (Ems), ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Niedersachsen

Anschrift:

Finanzamt Lingen (Ems)
Mühlentorstr. 14
49808 Lingen
Deutschland

Telefon:

0591 9149-0

Fax:

0591 9149-468

Email:

Poststelle@fa-lin.niedersachsen.de

Webseite:

www.ofd.niedersachsen.de

Kinderfreibetrag Lingen

Finanzamt Lingen (Ems)

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Lingen (Ems) neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo. - Mi. und Fr. 8:00 - 12:00 Uhr, Do. 8:00 - 17:00 Uhr und nach Vereinbarung

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Lingen

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Lingen (Ems) prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Lingen nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Lingen (Ems) kann entweder per Telefon 0591 9149-0 oder per E-Mail Poststelle@fa-lin.niedersachsen.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.ofd.niedersachsen.de

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