Kinderfreibetrag Beantragen in Lingen |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Lingen (Ems) beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Lingen (Ems), ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Niedersachsen Anschrift: Finanzamt Lingen (Ems) Telefon: 0591 9149-0 Fax: 0591 9149-468 Email: Poststelle@fa-lin.niedersachsen.de Webseite: www.ofd.niedersachsen.de Kinderfreibetrag Lingen Finanzamt Lingen (Ems) Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Lingen (Ems) neu beantragen. Öffnungszeiten Mo. - Mi. und Fr. 8:00 - 12:00 Uhr, Do. 8:00 - 17:00 Uhr und nach Vereinbarung
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