Kinderfreibetrag Beantragen in Nordenham |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Nordenham beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Nordenham, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Niedersachsen Anschrift: Finanzamt Nordenham Telefon: 04731 870-0 Fax: 04731/870-100 Email: Poststelle@fa-nhm.niedersachsen.de Webseite: www.ofd.niedersachsen.de Kinderfreibetrag Nordenham Finanzamt Nordenham Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Nordenham neu beantragen. Öffnungszeiten Mo. - Fr. 8:30 - 12:00 Uhr, Do. 14:00 - 17:00 Uhr und nach Vereinbarung
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