Kinderfreibetrag Beantragen in Osnabrück |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Osnabrück-Stadt beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Osnabrück-Stadt, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Niedersachsen Anschrift: Finanzamt Osnabrück-Stadt Telefon: 0541 354-0 Fax: 0541 354-312 Email: Poststelle@fa-os-s.niedersachsen.de Webseite: www.ofd.niedersachsen.de Kinderfreibetrag Osnabrück Finanzamt Osnabrück-Stadt Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Osnabrück-Stadt neu beantragen. Öffnungszeiten Mo. - Mi., Fr. 8:00 - 12:00 Uhr, nur Infothek: Do. 12:00 - 17:00 Uhr und nach Vereinbarung
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