Kinderfreibetrag Beantragen in Quakenbrück |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Quakenbrück beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Quakenbrück, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Niedersachsen Anschrift: Finanzamt Quakenbrück Telefon: 05431 184-0 Fax: 05431 184-101 Email: Poststelle@fa-qua.niedersachsen.de Webseite: www.ofd.niedersachsen.de Kinderfreibetrag Quakenbrück Finanzamt Quakenbrück Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Quakenbrück neu beantragen. Öffnungszeiten Mo. - Fr. 8:00 - 12:00 Uhr, Do. zusätzlich 13:30 - 17:00 Uhr
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