Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Vechta

Vechta

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Vechta beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Vechta, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Niedersachsen

Anschrift:

Finanzamt Vechta
Rombergstr. 49
49377 Vechta
Deutschland

Telefon:

04441 18-0

Fax:

04441 18-100

Email:

Poststelle@fa-vec.niedersachsen.de

Webseite:

www.ofd.niedersachsen.de

Kinderfreibetrag Vechta

Finanzamt Vechta

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Vechta neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo. - Fr. 8:30 - 12:00 Uhr, Mi. 14:00 - 17:00 Uhr,und nach Vereinbarung

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Vechta

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Vechta prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Vechta nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Vechta kann entweder per Telefon 04441 18-0 oder per E-Mail Poststelle@fa-vec.niedersachsen.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.ofd.niedersachsen.de

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