Kinderfreibetrag Beantragen in Westerstede |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Westerstede beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Westerstede, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Niedersachsen Anschrift: Finanzamt Westerstede Telefon: 04488 515-0 Fax: 04488 515-444 Email: Poststelle@fa-wst.niedersachsen.de Webseite: www.ofd.niedersachsen.de Kinderfreibetrag Westerstede Finanzamt Westerstede Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Westerstede neu beantragen. Öffnungszeiten Mo. - Fr. 9:00 - 12:00 Uhr, Do. 14:00 - 17:00 Uhr
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