Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Wittmund

Wittmund

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Wittmund beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Wittmund, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Niedersachsen

Anschrift:

Finanzamt Wittmund
Harpertshausen.Str.2
26409 Wittmund
Deutschland

Telefon:

04462 84-0

Fax:

04462 84-195

Email:

Poststelle@fa-wtm.niedersachsen.de

Webseite:

www.ofd.niedersachsen.de

Kinderfreibetrag Wittmund

Finanzamt Wittmund

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Wittmund neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo. - Fr. 8:30 - 12:00 Uhr, Do. 14:00 - 17:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Wittmund

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Wittmund prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Wittmund nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Wittmund kann entweder per Telefon 04462 84-0 oder per E-Mail Poststelle@fa-wtm.niedersachsen.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.ofd.niedersachsen.de

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