Kinderfreibetrag Beantragen in Bremen |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Bremen-Nord 71 beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Bremen-Nord 71, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Bremen Anschrift: Finanzamt Bremen-Nord 71 Telefon: 0421 361-90909 Fax: 0421 361-94055 Email: office@fa-no.bremen.de Webseite: Kinderfreibetrag Bremen Finanzamt Bremen-Nord 71 Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Bremen-Nord 71 neu beantragen. Öffnungszeiten Zentrale Informations- und Annahmestelle Mo+Do 08:00-18:00,Di+Mi 08:00-16:00,Fr 08:00-15:00
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