Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Bremerhaven

Bremerhaven

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Bremerhaven beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Bremerhaven, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Bremen

Anschrift:

Finanzamt Bremerhaven
Schifferstr. 2-8
27568 Bremerhaven
Deutschland

Telefon:

0471 596-99000

Fax:

0471 596-99105

Email:

office@FinanzamtBremerhaven.bremen.de

Webseite:

Kinderfreibetrag Bremerhaven

Finanzamt Bremerhaven

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Bremerhaven neu beantragen.

Öffnungszeiten

Zentrale Informations- und Annahmestelle Mo+Do 08:00-18:00,Di+Mi 08:00-16:00,Fr 08:00-14:00

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Bremerhaven

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Bremerhaven prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Bremerhaven nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Bremerhaven kann entweder per Telefon 0471 596-99000 oder per E-Mail office@FinanzamtBremerhaven.bremen.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen:

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