Kinderfreibetrag Beantragen in Alsfeld |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Alsfeld-Lauterbach Verwaltungsstelle Alsfeld beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Alsfeld-Lauterbach Verwaltungsstelle Alsfeld, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Hessen Anschrift: Finanzamt Alsfeld-Lauterbach Verwaltungsstelle Alsfeld Telefon: 06631 790-0 Fax: 06631 790-555 Email: Poststelle@FA-AL.Hessen.de Webseite: www.Finanzamt-Alsfeld-Lauterbach.de Kinderfreibetrag Alsfeld Finanzamt Alsfeld-Lauterbach Verwaltungsstelle Alsfeld Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Alsfeld-Lauterbach Verwaltungsstelle Alsfeld neu beantragen. Öffnungszeiten Mo-Mi 8:00-15:30, Do 14:00-18:00 Uhr, Fr 8:00-12:00 Uhr
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