Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Bad Homburg

Bad Homburg

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Bad Homburg v.d. Höhe beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Bad Homburg v.d. Höhe, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Hessen

Anschrift:

Finanzamt Bad Homburg v.d. Höhe
Kaiser-Friedr.-Promenade 8-10
61348 Bad Homburg
Deutschland

Telefon:

06172 107-0

Fax:

06172 107-317

Email:

Poststelle@FA-BHG.Hessen.de

Webseite:

www.Finanzamt-Bad-Homburg.de

Kinderfreibetrag Bad Homburg

Finanzamt Bad Homburg v.d. Höhe

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Bad Homburg v.d. Höhe neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo, Di u. Do 8:00-15:30, Mi 14:00-18:00, Fr. 08:00-12:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Bad Homburg

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Bad Homburg v.d. Höhe prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Bad Homburg nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Bad Homburg v.d. Höhe kann entweder per Telefon 06172 107-0 oder per E-Mail Poststelle@FA-BHG.Hessen.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.Finanzamt-Bad-Homburg.de

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