Kinderfreibetrag Beantragen in Bad Homburg |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Bad Homburg v.d. Höhe beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Bad Homburg v.d. Höhe, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Hessen Anschrift: Finanzamt Bad Homburg v.d. Höhe Telefon: 06172 107-0 Fax: 06172 107-317 Email: Poststelle@FA-BHG.Hessen.de Webseite: www.Finanzamt-Bad-Homburg.de Kinderfreibetrag Bad Homburg Finanzamt Bad Homburg v.d. Höhe Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Bad Homburg v.d. Höhe neu beantragen. Öffnungszeiten Mo, Di u. Do 8:00-15:30, Mi 14:00-18:00, Fr. 08:00-12:00 Uhr
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