Kinderfreibetrag Beantragen in Bad Schwalbach |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Rheingau-Taunus Verwaltungsst. Bad Schwalbach beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Rheingau-Taunus Verwaltungsst. Bad Schwalbach, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Hessen Anschrift: Finanzamt Rheingau-Taunus Verwaltungsst. Bad Schwalbach Telefon: 06124 705-0 Fax: 06124 705-400 Email: Poststelle@FA-RT.Hessen.de Webseite: www.Finanzamt-Rheingau-Taunus.de Kinderfreibetrag Bad Schwalbach Finanzamt Rheingau-Taunus Verwaltungsst. Bad Schwalbach Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Rheingau-Taunus Verwaltungsst. Bad Schwalbach neu beantragen. Öffnungszeiten Mo-Mi 8:00-15:30, Do 13:30-18:00, Fr 8:00-12:00 Uhr
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