Kinderfreibetrag Beantragen in Bensheim |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Bensheim beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Bensheim, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Hessen Anschrift: Finanzamt Bensheim Telefon: 06251 15-0 Fax: 06251 15-267 Email: Poststelle@FA-BEN.Hessen.de Webseite: www.Finanzamt-Bensheim.de Kinderfreibetrag Bensheim Finanzamt Bensheim Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Bensheim neu beantragen. Öffnungszeiten Mo-Mi 8:00-15:30, Do 13:00-18:00, Fr 8:00-12:00 Uhr
|