Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Darmstadt

Darmstadt

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Darmstadt beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Darmstadt, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Hessen

Anschrift:

Finanzamt Darmstadt
Soderstraße 30
64283 Darmstadt
Deutschland

Telefon:

06151 102-0

Fax:

06151 102-1262

Email:

Poststelle@FA-DAM.Hessen.de

Webseite:

www.Finanzamt-Darmstadt.de

Kinderfreibetrag Darmstadt

Finanzamt Darmstadt

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Darmstadt neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo-Mi 8:00-15:30, Do 8:00-18:00, Fr 8:00-12:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Darmstadt

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Darmstadt prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Darmstadt nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Darmstadt kann entweder per Telefon 06151 102-0 oder per E-Mail Poststelle@FA-DAM.Hessen.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.Finanzamt-Darmstadt.de

Andere Dienstleistungen