Kinderfreibetrag Beantragen in Dieburg |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Dieburg beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Dieburg, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Hessen Anschrift: Finanzamt Dieburg Telefon: 06071 2006-0 Fax: 06071 2006-100 Email: Poststelle@FA-DIB.Hessen.de Webseite: www.Finanzamt-Dieburg.de Kinderfreibetrag Dieburg Finanzamt Dieburg Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Dieburg neu beantragen. Öffnungszeiten Mo-Mi 7:30-15:30, Do 14:00-18:00, Fr 7:30-12:00 Uhr
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