Kinderfreibetrag Beantragen in Frankfurt |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Frankfurt am Main II beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Frankfurt am Main II, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Hessen Anschrift: Finanzamt Frankfurt am Main II Telefon: 069 2545-02 Fax: 069 2545-2999 Email: Poststelle@FA-FF2.Hessen.de Webseite: www.Finanzamt-Frankfurt-am-Main.de Kinderfreibetrag Frankfurt Finanzamt Frankfurt am Main II Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Frankfurt am Main II neu beantragen. Öffnungszeiten Mo-Mi 8:00-15:30, Do 13:30-18:00, Fr 8:00-12:00 Uhr
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