Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Frankfurt

Frankfurt

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Frankfurt am Main II beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Frankfurt am Main II, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Hessen

Anschrift:

Finanzamt Frankfurt am Main II
Gutleutstraße 122
60327 Frankfurt
Deutschland

Telefon:

069 2545-02

Fax:

069 2545-2999

Email:

Poststelle@FA-FF2.Hessen.de

Webseite:

www.Finanzamt-Frankfurt-am-Main.de

Kinderfreibetrag Frankfurt

Finanzamt Frankfurt am Main II

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Frankfurt am Main II neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo-Mi 8:00-15:30, Do 13:30-18:00, Fr 8:00-12:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Frankfurt

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Frankfurt am Main II prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Frankfurt nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Frankfurt am Main II kann entweder per Telefon 069 2545-02 oder per E-Mail Poststelle@FA-FF2.Hessen.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.Finanzamt-Frankfurt-am-Main.de

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