Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Friedberg

Friedberg

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Friedberg (Hessen) beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Friedberg (Hessen), ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Hessen

Anschrift:

Finanzamt Friedberg (Hessen)
Leonhardstraße 10 - 12
61169 Friedberg
Deutschland

Telefon:

06031 49-0

Fax:

06031 49-6316

Email:

Poststelle@FA-FBG.Hessen.de

Webseite:

www.Finanzamt-Friedberg.de

Kinderfreibetrag Friedberg

Finanzamt Friedberg (Hessen)

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Friedberg (Hessen) neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo-Mi 8:00-15:30, Do 13:30-18:00, Fr 8:00-12:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Friedberg

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Friedberg (Hessen) prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Friedberg nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Friedberg (Hessen) kann entweder per Telefon 06031 49-0 oder per E-Mail Poststelle@FA-FBG.Hessen.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.Finanzamt-Friedberg.de

Andere Dienstleistungen