Kinderfreibetrag Beantragen in Fürth |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Bensheim Außenstelle Fürth beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Bensheim Außenstelle Fürth, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Hessen Anschrift: Finanzamt Bensheim Außenstelle Fürth Telefon: 06253 206-0 Fax: 06251 15-267 Email: Poststelle@FA-BEN.Hessen.de Webseite: www.Finanzamt-Bensheim.de Kinderfreibetrag Fürth Finanzamt Bensheim Außenstelle Fürth Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Bensheim Außenstelle Fürth neu beantragen. Öffnungszeiten Mo-Di 8:00-12:00, Do 8:00-12:00 u. 14:00-18:00 Uhr
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