Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Fulda

Fulda

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Fulda beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Fulda, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Hessen

Anschrift:

Finanzamt Fulda
Königstraße 2
36037 Fulda
Deutschland

Telefon:

0661 924-01

Fax:

0661 924-1606

Email:

Poststelle@FA-FDA.Hessen.de

Webseite:

www.Finanzamt-Fulda.de

Kinderfreibetrag Fulda

Finanzamt Fulda

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Fulda neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo-Mi 8:00-15:30, Do 14:00-18:00, Fr 8:00-12:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Fulda

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Fulda prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Fulda nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Fulda kann entweder per Telefon 0661 924-01 oder per E-Mail Poststelle@FA-FDA.Hessen.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.Finanzamt-Fulda.de

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