Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Gelnhausen

Gelnhausen

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Gelnhausen beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Gelnhausen, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Hessen

Anschrift:

Finanzamt Gelnhausen
Frankfurter Straße 14
63571 Gelnhausen
Deutschland

Telefon:

06051 86-0

Fax:

06051 86-299

Email:

Poststelle@FA-GEL.Hessen.de

Webseite:

www.Finanzamt-Gelnhausen.de

Kinderfreibetrag Gelnhausen

Finanzamt Gelnhausen

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Gelnhausen neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo-Mi 7:30-15:30, Do 13:30-18:00, Fr 7:30-12:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Gelnhausen

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Gelnhausen prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Gelnhausen nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Gelnhausen kann entweder per Telefon 06051 86-0 oder per E-Mail Poststelle@FA-GEL.Hessen.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.Finanzamt-Gelnhausen.de

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