Kinderfreibetrag Beantragen in Gelnhausen |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Gelnhausen beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Gelnhausen, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Hessen Anschrift: Finanzamt Gelnhausen Telefon: 06051 86-0 Fax: 06051 86-299 Email: Poststelle@FA-GEL.Hessen.de Webseite: www.Finanzamt-Gelnhausen.de Kinderfreibetrag Gelnhausen Finanzamt Gelnhausen Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Gelnhausen neu beantragen. Öffnungszeiten Mo-Mi 7:30-15:30, Do 13:30-18:00, Fr 7:30-12:00 Uhr
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