Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Gießen

Gießen

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Gießen beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Gießen, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Hessen

Anschrift:

Finanzamt Gießen
Schubertstraße 60
35392 Gießen
Deutschland

Telefon:

0641 4800-100

Fax:

0641 4800-1590

Email:

Poststelle@FA-GIS.Hessen.de

Webseite:

www.Finanzamt-Giessen.de

Kinderfreibetrag Gießen

Finanzamt Gießen

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Gießen neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo-Mi 8:00-15:30, Do 14:00-18:00, Fr 8:00-12:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Gießen

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Gießen prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Gießen nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Gießen kann entweder per Telefon 0641 4800-100 oder per E-Mail Poststelle@FA-GIS.Hessen.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.Finanzamt-Giessen.de

Andere Dienstleistungen