Kinderfreibetrag Beantragen in Gießen |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Gießen beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Gießen, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Hessen Anschrift: Finanzamt Gießen Telefon: 0641 4800-100 Fax: 0641 4800-1590 Email: Poststelle@FA-GIS.Hessen.de Webseite: www.Finanzamt-Giessen.de Kinderfreibetrag Gießen Finanzamt Gießen Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Gießen neu beantragen. Öffnungszeiten Mo-Mi 8:00-15:30, Do 14:00-18:00, Fr 8:00-12:00 Uhr
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