Kinderfreibetrag Beantragen in Groß-Gerau |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Groß-Gerau beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Groß-Gerau, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Hessen Anschrift: Finanzamt Groß-Gerau Telefon: 06152 170-01 Fax: 06152 170-601 Email: Poststelle@FA-GGE.Hessen.de Webseite: www.Finanzamt-Gross-Gerau.de Kinderfreibetrag Groß-Gerau Finanzamt Groß-Gerau Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Groß-Gerau neu beantragen. Öffnungszeiten Mo-Mi 8:00-15.30, Do 14:00-18:00, Fr 8:00-12:00 Uhr
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