Kinderfreibetrag Beantragen in Hofgeismar |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Kassel II-Hofgeismar Verwaltungsstelle Hofgeismar beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Kassel II-Hofgeismar Verwaltungsstelle Hofgeismar, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Hessen Anschrift: Finanzamt Kassel II-Hofgeismar Verwaltungsstelle Hofgeismar Telefon: 0561 7208-0 Fax: 0561 7208-3000 Email: Poststelle@FA-KH.Hessen.de Webseite: www.Finanzamt-Kassel.de Kinderfreibetrag Hofgeismar Finanzamt Kassel II-Hofgeismar Verwaltungsstelle Hofgeismar Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Kassel II-Hofgeismar Verwaltungsstelle Hofgeismar neu beantragen. Öffnungszeiten Mo-Mi 8:00-16:00, Do 13:30-18:00, Fr 8:00-12:00 Uhr
|