Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Fritzlar

Fritzlar

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Schwalm-Eder Verwaltungsstelle Fritzlar beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Schwalm-Eder Verwaltungsstelle Fritzlar, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Hessen

Anschrift:

Finanzamt Schwalm-Eder Verwaltungsstelle Fritzlar
Georgengasse 5
34560 Fritzlar
Deutschland

Telefon:

05622 805-0

Fax:

05622 805-111

Email:

Poststelle@FA-SE.Hessen.de

Webseite:

www.Finanzamt-Schwalm-Eder.de

Kinderfreibetrag Fritzlar

Finanzamt Schwalm-Eder Verwaltungsstelle Fritzlar

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Schwalm-Eder Verwaltungsstelle Fritzlar neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo, Di u. Do 8:00-16:00, Mi 14:00-18:00, Fr 8:00-12:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Fritzlar

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Schwalm-Eder Verwaltungsstelle Fritzlar prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Fritzlar nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Schwalm-Eder Verwaltungsstelle Fritzlar kann entweder per Telefon 05622 805-0 oder per E-Mail Poststelle@FA-SE.Hessen.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.Finanzamt-Schwalm-Eder.de

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