Kinderfreibetrag Beantragen in Kassel |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Kassel II-Hofgeismar Verwaltungsstelle Kassel beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Kassel II-Hofgeismar Verwaltungsstelle Kassel, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Hessen Anschrift: Finanzamt Kassel II-Hofgeismar Verwaltungsstelle Kassel Telefon: 0561 7208-0 Fax: 0561 7208-2000 Email: Poststelle@FA-KH.Hessen.de Webseite: www.Finanzamt-Kassel.de Kinderfreibetrag Kassel Finanzamt Kassel II-Hofgeismar Verwaltungsstelle Kassel Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Kassel II-Hofgeismar Verwaltungsstelle Kassel neu beantragen. Öffnungszeiten Mo, Di u, Do 7:30-16:00, Mi 13:30-18:00, Fr 7:30-12:00 Uhr
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