Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Langen

Langen

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Langen beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Langen, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Hessen

Anschrift:

Finanzamt Langen
Zimmerstraße 27
63225 Langen
Deutschland

Telefon:

06103 591-01

Fax:

06103 591-285

Email:

Poststelle@FA-LAN.Hessen.de

Webseite:

www.Finanzamt-Langen.de

Kinderfreibetrag Langen

Finanzamt Langen

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Langen neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo, Mi u. Do 8:00-15:30, Di 13:30-18:00, Fr 8:00-12:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Langen

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Langen prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Langen nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Langen kann entweder per Telefon 06103 591-01 oder per E-Mail Poststelle@FA-LAN.Hessen.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.Finanzamt-Langen.de

Andere Dienstleistungen