Kinderfreibetrag Beantragen in Lauterbach |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Alsfeld-Lauterbach Verwaltungsstelle Lauterbach beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Alsfeld-Lauterbach Verwaltungsstelle Lauterbach, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Hessen Anschrift: Finanzamt Alsfeld-Lauterbach Verwaltungsstelle Lauterbach Telefon: 06631 790 - 0 Fax: 6631 790 - 555 Email: Poststelle@FA-AL.Hessen.de Webseite: www.Finanzamt-Alsfeld-Lauterbach.de Kinderfreibetrag Lauterbach Finanzamt Alsfeld-Lauterbach Verwaltungsstelle Lauterbach Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Alsfeld-Lauterbach Verwaltungsstelle Lauterbach neu beantragen. Öffnungszeiten Mo-Mi 8:00-15:30, Do 14:00-18:00 Uhr Fr 8:00-12:00 Uhr
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