Kinderfreibetrag Beantragen in Limburg |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Limburg-Weilburg Verwaltungsstelle Limburg beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Limburg-Weilburg Verwaltungsstelle Limburg, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Hessen Anschrift: Finanzamt Limburg-Weilburg Verwaltungsstelle Limburg Telefon: 06431 208-1 Fax: 06431 208-294 Email: Poststelle@FA-LW.Hessen.de Webseite: www.Finanzamt-Limburg-Weilburg.de Kinderfreibetrag Limburg Finanzamt Limburg-Weilburg Verwaltungsstelle Limburg Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Limburg-Weilburg Verwaltungsstelle Limburg neu beantragen. Öffnungszeiten Mo-Mi 8:00-15:30, Do 13:00-18:00, Fr 8:00-12:00 Uhr
|