Kinderfreibetrag Beantragen in Marburg |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Marburg-Biedenkopf Verwaltungsstelle Marburg beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Marburg-Biedenkopf Verwaltungsstelle Marburg, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Hessen Anschrift: Finanzamt Marburg-Biedenkopf Verwaltungsstelle Marburg Telefon: 06421 698-0 Fax: 06421 698-109 Email: Poststelle@FA-MB.Hessen.de Webseite: www.Finanzamt-Marburg-Biedenkopf.de Kinderfreibetrag Marburg Finanzamt Marburg-Biedenkopf Verwaltungsstelle Marburg Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Marburg-Biedenkopf Verwaltungsstelle Marburg neu beantragen. Öffnungszeiten Mo-Mi 8:00-15:30, Do 14:00-18:00, Fr 8:00-12:00 Uhr
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