Kinderfreibetrag Beantragen in Melsungen |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Schwalm-Eder Verwaltungsstelle Melsungen beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Schwalm-Eder Verwaltungsstelle Melsungen, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Hessen Anschrift: Finanzamt Schwalm-Eder Verwaltungsstelle Melsungen Telefon: 05661 9040-0 Fax: 05661 9040-364 Email: Poststelle@FA-SE.Hessen.de Webseite: www.Finanzamt-Schwalm-Eder.de Kinderfreibetrag Melsungen Finanzamt Schwalm-Eder Verwaltungsstelle Melsungen Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Schwalm-Eder Verwaltungsstelle Melsungen neu beantragen. Öffnungszeiten Mo, Di u. Do 8:00-16:00, Do 14:00-18:00, Fr 8:00-12:00 Uhr
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