Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Michelstadt

Michelstadt

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Michelstadt beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Michelstadt, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Hessen

Anschrift:

Finanzamt Michelstadt
Erbacher Straße 48
64720 Michelstadt
Deutschland

Telefon:

06061 78-0

Fax:

06061 78-100

Email:

Poststelle@FA-MIC.Hessen.de

Webseite:

www.Finanzamt-Michelstadt.de

Kinderfreibetrag Michelstadt

Finanzamt Michelstadt

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Michelstadt neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo, Di u. Do 8:00-15:30, Mi 13:30-18:00, Fr 8:00-12:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Michelstadt

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Michelstadt prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Michelstadt nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Michelstadt kann entweder per Telefon 06061 78-0 oder per E-Mail Poststelle@FA-MIC.Hessen.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.Finanzamt-Michelstadt.de

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