Kinderfreibetrag Beantragen in Michelstadt |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Michelstadt beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Michelstadt, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Hessen Anschrift: Finanzamt Michelstadt Telefon: 06061 78-0 Fax: 06061 78-100 Email: Poststelle@FA-MIC.Hessen.de Webseite: www.Finanzamt-Michelstadt.de Kinderfreibetrag Michelstadt Finanzamt Michelstadt Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Michelstadt neu beantragen. Öffnungszeiten Mo, Di u. Do 8:00-15:30, Mi 13:30-18:00, Fr 8:00-12:00 Uhr
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