Kinderfreibetrag Beantragen in Nidda |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Nidda beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Nidda, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Hessen Anschrift: Finanzamt Nidda Telefon: 06043 805-0 Fax: 06043 805-159 Email: Poststelle@FA-NID.Hessen.de Webseite: www.Finanzamt-Nidda.de Kinderfreibetrag Nidda Finanzamt Nidda Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Nidda neu beantragen. Öffnungszeiten Mo, Di u. Do 8:00-15:30, Mi 13:30-18:00, Fr 8:00-12:00 Uhr
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