Kinderfreibetrag Beantragen in Rotenburg |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Hersfeld-Rotenburg Verwaltungsstelle Rotenburg beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Hersfeld-Rotenburg Verwaltungsstelle Rotenburg, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Hessen Anschrift: Finanzamt Hersfeld-Rotenburg Verwaltungsstelle Rotenburg Telefon: 06623 816-0 Fax: 06621 933-333 Email: Poststelle@FA-HR.Hessen.de Webseite: www.Finanzamt-Hersfeld-Rotenburg.de Kinderfreibetrag Rotenburg Finanzamt Hersfeld-Rotenburg Verwaltungsstelle Rotenburg Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Hersfeld-Rotenburg Verwaltungsstelle Rotenburg neu beantragen. Öffnungszeiten Mo-Mi 8:00-15:30, Mi 14:00-18:00, Fr. 8:00-12:00 Uhr
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