Kinderfreibetrag Beantragen in Rüdesheim |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Rheingau-Taunus Verwaltungsstelle Rüdesheim beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Rheingau-Taunus Verwaltungsstelle Rüdesheim, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Hessen Anschrift: Finanzamt Rheingau-Taunus Verwaltungsstelle Rüdesheim Telefon: 06722 405-0 Fax: 06124 705-400 Email: Poststelle@FA-RT.Hessen.de Webseite: www.Finanzamt-Rheingau-Taunus.de Kinderfreibetrag Rüdesheim Finanzamt Rheingau-Taunus Verwaltungsstelle Rüdesheim Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Rheingau-Taunus Verwaltungsstelle Rüdesheim neu beantragen. Öffnungszeiten Mo-Mi 8:00-15:30, Do 13:30-18:00, Fr 08:00-12:00 Uhr
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