Kinderfreibetrag Beantragen in Weilburg |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Limburg-Weilburg Verwaltungsstelle Weilburg beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Limburg-Weilburg Verwaltungsstelle Weilburg, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Hessen Anschrift: Finanzamt Limburg-Weilburg Verwaltungsstelle Weilburg Telefon: 06471 329-0 Fax: 06431 208-294 Email: Poststelle@FA-LW.Hessen.de Webseite: www.Finanzamt-Limburg-Weilburg.de Kinderfreibetrag Weilburg Finanzamt Limburg-Weilburg Verwaltungsstelle Weilburg Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Limburg-Weilburg Verwaltungsstelle Weilburg neu beantragen. Öffnungszeiten Mo-Mi 8:00-16:00, Do 14:00-18:00, Fr 8:00-12:00 Uhr
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