Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Wetzlar

Wetzlar

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Wetzlar beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Wetzlar, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Hessen

Anschrift:

Finanzamt Wetzlar
Frankfurter Straße 59
35578 Wetzlar
Deutschland

Telefon:

06441 202-0

Fax:

06441 202-6810

Email:

Poststelle@FA-WEZ.Hessen.de

Webseite:

www.Finanzamt-Wetzlar.de

Kinderfreibetrag Wetzlar

Finanzamt Wetzlar

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Wetzlar neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo-Mi 8:00-15:30, Do 14:00-18:00, Fr 8:00-12:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Wetzlar

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Wetzlar prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Wetzlar nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Wetzlar kann entweder per Telefon 06441 202-0 oder per E-Mail Poststelle@FA-WEZ.Hessen.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.Finanzamt-Wetzlar.de

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