Kinderfreibetrag Beantragen in Schwalmstadt |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Schwalm-Eder Verwaltungsstelle Schwalmstadt beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Schwalm-Eder Verwaltungsstelle Schwalmstadt, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Hessen Anschrift: Finanzamt Schwalm-Eder Verwaltungsstelle Schwalmstadt Telefon: 06691 738-0 Fax: 05622 805-111 Email: Poststelle@FA-SE.Hessen.de Webseite: www.Finanzamt-Schwalm-Eder.de Kinderfreibetrag Schwalmstadt Finanzamt Schwalm-Eder Verwaltungsstelle Schwalmstadt Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Schwalm-Eder Verwaltungsstelle Schwalmstadt neu beantragen. Öffnungszeiten Mo, Di u. Do 8:00-16:00, Mi 14:00-18:00, Fr 8:00-12:00 Uhr
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