Kinderfreibetrag Beantragen in Wiesbaden |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Wiesbaden II beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Wiesbaden II, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Hessen Anschrift: Finanzamt Wiesbaden II Telefon: 0611 813-0 Fax: 0611 813-2000 Email: Poststelle@FA-WI2.Hessen.de Webseite: www.Finanzamt-Wiesbaden.de Kinderfreibetrag Wiesbaden Finanzamt Wiesbaden II Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Wiesbaden II neu beantragen. Öffnungszeiten Mo, Di u. Do 8:00-15:30, Mi 13:30-18:00, Fr 7:00-12:00 Uhr
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