Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Wiesbaden

Wiesbaden

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Wiesbaden II beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Wiesbaden II, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Hessen

Anschrift:

Finanzamt Wiesbaden II
Dostojewskistraße 8
65187 Wiesbaden
Deutschland

Telefon:

0611 813-0

Fax:

0611 813-2000

Email:

Poststelle@FA-WI2.Hessen.de

Webseite:

www.Finanzamt-Wiesbaden.de

Kinderfreibetrag Wiesbaden

Finanzamt Wiesbaden II

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Wiesbaden II neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo, Di u. Do 8:00-15:30, Mi 13:30-18:00, Fr 7:00-12:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Wiesbaden

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Wiesbaden II prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Wiesbaden nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Wiesbaden II kann entweder per Telefon 0611 813-0 oder per E-Mail Poststelle@FA-WI2.Hessen.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.Finanzamt-Wiesbaden.de

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