Kinderfreibetrag Beantragen in Hofheim |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Hofheim am Taunus beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Hofheim am Taunus, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Hessen Anschrift: Finanzamt Hofheim am Taunus Telefon: 06192 960-0 Fax: 06192 960-412 Email: Poststelle@FA-HOH.Hessen.de Webseite: www.Finanzamt-Hofheim-am-Taunus.de Kinderfreibetrag Hofheim Finanzamt Hofheim am Taunus Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Hofheim am Taunus neu beantragen. Öffnungszeiten Mo-Mi 8:00-15:30, Do 13:30-18:00, Fr 8:00-12:00 Uhr
|