Kinderfreibetrag Beantragen in Bad Neuenahr-Ahrweiler |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Bad Neuenahr-Ahrweiler beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Bad Neuenahr-Ahrweiler, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Rheinland-Pfalz Anschrift: Finanzamt Bad Neuenahr-Ahrweiler Telefon: 02641/3820 Fax: 02641/38212060 Email: Poststelle@fa-aw.fin-rlp.de Webseite: Kinderfreibetrag Bad Neuenahr-Ahrweiler Finanzamt Bad Neuenahr-Ahrweiler Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Bad Neuenahr-Ahrweiler neu beantragen. Öffnungszeiten Service-Center: Mo u. Di 8:00 - 16:00 Uhr, Mi 8:00 - 12:00 Uhr Do 8:00 - 18:00 Uhr, Fr 8:00- 12:00 Uhr
|