Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Bad Kreuznach

Bad Kreuznach

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Bad Kreuznach beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Bad Kreuznach, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Rheinland-Pfalz

Anschrift:

Finanzamt Bad Kreuznach
Ringstr. 10
55543 Bad Kreuznach
Deutschland

Telefon:

0671/7000

Fax:

0671/70011772

Email:

Poststelle@fa-kh.fin-rlp.de

Webseite:

www.finanzamt-bad-kreuznach.de

Kinderfreibetrag Bad Kreuznach

Finanzamt Bad Kreuznach

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Bad Kreuznach neu beantragen.

Öffnungszeiten

Service-Center: Mo u. Di 8:00 - 16:00 Uhr, Mi 8:00 - 12:00 Uhr Do 8:00 - 18:00 Uhr, Fr 8:00- 12:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Bad Kreuznach

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Bad Kreuznach prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Bad Kreuznach nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Bad Kreuznach kann entweder per Telefon 0671/7000 oder per E-Mail Poststelle@fa-kh.fin-rlp.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-bad-kreuznach.de

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