Kinderfreibetrag Beantragen in Bad Kreuznach |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Bad Kreuznach beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Bad Kreuznach, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Rheinland-Pfalz Anschrift: Finanzamt Bad Kreuznach Telefon: 0671/7000 Fax: 0671/70011772 Email: Poststelle@fa-kh.fin-rlp.de Webseite: www.finanzamt-bad-kreuznach.de Kinderfreibetrag Bad Kreuznach Finanzamt Bad Kreuznach Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Bad Kreuznach neu beantragen. Öffnungszeiten Service-Center: Mo u. Di 8:00 - 16:00 Uhr, Mi 8:00 - 12:00 Uhr Do 8:00 - 18:00 Uhr, Fr 8:00- 12:00 Uhr
|